TRACKDAY
SALZBURGRING
FREIES FAHREN | SA., 15. APRIL 2023
In schöner und idyllischer Berglandschaft eingebettet, befindet sich der Salzburgring.
Der Salzburgring (4,24 km) ist bekannt für seine schnelle Streckenführung mit zwei langen Geraden, einer schnellen Rechtskurve direkt hinter dem Fahrerlager, zwei Schikanen und 180-Grad Kurven.
Gemeinsam mit dem Veranstalter Automobilclub Burgau und dem Porsche Club Donau möchten wir für Jedermann (frau) die Gelegenheit bieten einen gemeinsamen TRACKDAY in entspannter Atmosphäre und unter Gleichgesinnten auf der wunderschönen Rennstrecke am Salzburgring zu verbringen.
INFORMATIONEN ZUM EVENT
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Der Trackday findet am 15. April 2023 im Zeitraum 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr statt.
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Teilnahmeberechtigt ist jeder PKW-Führerscheininhaber. Helmpflicht und Anwesenheit beim Fahrerbriefing jeweils am Vorstart vor dem Befahren der Rennstrecke.
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Zugelassen sind alle Automobile die technisch einwandfrei & im verkehrssicheren Zustand sind. Eine kurze Abnahme der Fahrzeuge findet ab 07:30 Uhr statt. Es wird geprüft: Besitz gültiger Fahrerlaubnis, Verkehrssicherheit des Fahrzeuges, Phonzahl: 98 db, Schutzhelm.
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Permanentes Fahren möglich, keine Einteilung in Gruppen/Klassen.
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Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten an. Safety first.
Versicherung und Haftungsausschluss:
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Sollte durch einen Teilnehmer einen Schaden verursacht werden, egal ob auf der Strecke (z.B. Fangzaun) oder gegen einen weiteren Teilnehmer, weist der Veranstalter ausdrücklich darauf hin, dass dies über die Haftpflichtversicherung des Teilnehmers gemeldet werden muss.
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Der Veranstalter übernimmt gegenüber den Teilnehmern (Fahrer, Helfer) keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mit Ausnahme für grob fahrlässige oder vorsätzlich verursachte Schäden.
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Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder mit den von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden.
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Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus wichtigem Grund, Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder
die Veranstaltung abzusagen, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. -
Den Anweisungen des Streckenpersonals ist Folge zu leisten, bei Zuwiderhandlungen droht Ausschluss.
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